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   BAG, 13.11.1974 - 5 AZR 54/74   

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https://dejure.org/1974,1016
BAG, 13.11.1974 - 5 AZR 54/74 (https://dejure.org/1974,1016)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1974 - 5 AZR 54/74 (https://dejure.org/1974,1016)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1974 - 5 AZR 54/74 (https://dejure.org/1974,1016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertragsverletzung - Arbeitsunfähigkeit - Selbstverschuldung - Lohnfortzahlung - Gehaltsfortzahlung - Provokation - Geschäftsführer eines Nachtlokals - Klageabweisung - Klagezurückverweisung - Berufung - Revision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1974, 2360
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00

    Fehlerhafter Berichtigungsbeschluß

    Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt (BAG 13. November 1974 - 5 AZR 54/74 - AP BGB § 616 Nr. 45 = EzA GewO § 133 c Nr. 9; BGH 12. Januar 1984 - III ZR 95/82 - NJW 1985, 742).

    Liegen die Voraussetzungen für eine Berichtigung vor, kann auch eine Urteilsformel bis ins Gegenteil korrigiert werden (BAG 13. November 1974, aaO; BGH 9. November 1994 - XII ZR 184/93 - NJW 1995, 1033).

    Es wird in Rechtsprechung und Literatur teilweise durchaus als genügend angesehen, wenn sich die Unrichtigkeit einer verkündeten Urteilsformel aus den später abgefaßten Entscheidungsgründen ergibt (vgl. BAG 13. November 1974, aaO - solange das berichtigte Urteil noch nicht rechtskräftig ist; BAG 4. Juni 1969 - 4 AZR 418/68 - NJW 1969, 1871; BGH 28. Juni 2000 - XII ZB 157/99 - NJW-RR 2001, 211; BGH 14. Juli 1994 - IX ZR 193/93 - BGHZ 127, 74; BGH 22. März 1990, aaO; BGH 8. März 1956 - III ZR 265/54 - BGHZ 20, 188, 192; LAG Köln 6. April 2000 MDR 2000, 1255; Lindacher ZZP 88 [1975] 64, 70 - bis zum Eintritt der Rechtskraft der zu berichtigenden Entscheidung; Braun JuS 1986, 364, 366; MünchKomm-ZPO/Musielak 2.Aufl. § 319 Rn. 8).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist - Ermittlungen -

    Ob bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, die auf eine Verletzung bei einer Schlägerei oder Tätlichkeit zurückzuführen ist, ein hinreichendes Eigenverschulden des Arbeitnehmers vorliegt oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BAG, Urteil vom 13.11.1974 - 5 AZR 54/74 - Rn. 21f., juris).
  • KG, 29.11.2005 - 21 W 77/05

    Urteilsberichtigung: Offenbare Unrichtigkeit eines Stuhlurteils bei Abweichen des

    Er hat es für eine geeignete Grundlage der Berichtigung nach § 319 ZPO angesehen, wenn bei einem sog. Stuhlurteil (dem sofort verkündeten Entscheidungssatz) erst die später bekanntgegebenen schriftlichen Urteilsgründe die Abweichung von Wille und Erklärung deutlich machen (NJW-RR 1990, 893; BGH ZIP 1993, 622, 624; BGH NJW-RR 2002, 712; s.a. NJW 1964, 1858 = MDR 1964, 841 gegen BAG NJW 1959, 1942; wie BGH auch BAG AP BGB § 616 Nr. 45; ferner OLG Düsseldorf MDR 1986, 76; LAG Bremen MDR 1996, 1069; Musielak aaO Rn. 7; Thomas/Putzo aaO Rn. 4; Baumbach/Lauterbach aaO Rn. 9; weitergehend hält BGH NJW-RR 2002, 712 ein gesondertes Verfahren im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 GG für verfassungsrechtlich geboten, das eine Korrektur einer verkündeten aber nicht gewollten Entscheidung auch für den Fall ermöglicht, daß die Unrichtigkeit nicht aus Entscheidungsgründen oder anderen Umständen offenbar ist).

    Weist das Urteil in den Gründen eine andere Entscheidung aus, als verkündet, so ergibt sich die Unrichtigkeit demzufolge "aus dem Zusammenhang des Urteils" (s.o.; BGH NJW-RR 2001, 61; NJW-RR 1990, 893; BAG AP BGB § 616 Nr. 45).

    Für die Auffassung des BGH sprechen ferner prozeßökonomische Erwägungen und der Umstand, daß die bessere Entscheidung sich durchsetzen kann (BGH NJW 1985, 742; s.a. BAG AP BGB § 616 Nr. 45).

    Andererseits wäre die Notwendigkeit eines Rechtsmittels trotz einer aus den nachträglichen Entscheidungsgründen ersichtlichen offenbaren Unrichtigkeit bloßer Formalismus (BAG AP BGB § 616 Nr. 45).

  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85

    Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Verschulden eines Arbeitnehmers in einem Verhalten zu sehen, das einen gröblichen Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse gebotene Verhalten darstellt, dessen Folgen auf den Arbeitgeber abzuwälzen unbillig wäre (BAG Urteil vom 13. November 1974 - 5 AZR 54/74 - AP Nr. 45 zu § 616 BGB, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Köln, 14.02.2006 - 9 Sa 1303/05

    Entgeltfortzahlung, Verschulden, Tätlichkeit

    Ob bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, die auf eine Verletzung bei einer Schlägerei oder Tätlichkeit zurückzuführen ist, ein Eigenverschulden des Arbeitnehmers vorliegt und deshalb kein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (Anschluss an BAG, Urt. v. 13.11.1974 - 5 AZR 54/74 -).

    Ob bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, die auf eine Verletzung bei einer Schlägerei oder Tätlichkeit zurückzuführen ist, ein hinreichendes Eigenverschulden des Arbeitnehmers vorliegt oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BAG, Urteil vom 13. November 1974 - 5 AZR 54/74 -).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21

    Anrechnung von faktorisierten Rufbereitschaftszeiten auf die arbeitsvertraglich

    Ob bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, die auf eine Verletzung bei einer Schlägerei oder Tätlichkeit zurückzuführen ist, ein hinreichendes Eigenverschulden des Arbeitnehmers vorliegt oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BAG, Urteil vom 13.11.1974 - 5 AZR 54/74 - Rn. 21f., juris).
  • LAG Sachsen, 16.07.1998 - 9 Ta 197/98

    Voraussetzung für die Berichtigung eines bereits verkündeten Urteils

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  • LAG Sachsen, 09.05.2000 - 5 Sa 514/99

    Zulässigkeit nachträglicher Berichtigung von Urteilen bei offenbaren

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  • LAG Köln, 06.04.2000 - 11 (2) Ta 31/00

    Urteilsberichtigung - ähnliche offenbare Unrichtigkeiten

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  • LAG Berlin, 18.07.1979 - 5 Sa 53/79

    Lohnfortzahlungsanspruch eines Arbeiters bei durch Nichtanlegen des

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  • ArbG Ulm, 18.05.1992 - 5 Ca 443/91

    Kein Lohnfortzahlungsanspruch nach dem Lohnfortzahlungsgesetz bei

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